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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESN   GmbH, im Folgenden Veranstalterin genannt.


1)    Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Lieferungen von Kongresstickets / Eintrittskarten (im Folgenden nur Tickets genannt) im Namen und auf Rechnung der Veranstalterin.


2)    Vertragsabschluss
Durch den Kauf von Tickets kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der Karteninhaberin oder dem Karteninhaber (im Folgenden Kunde genannt) und der Veranstalterin zustande. Der Weiterverkauf von Tickets ist nicht erlaubt. Das verbindliche Angebot für einen Vertragsabschluss geht von dem Kunden aus, sobald der Kunde Tickets über den Onlineshop bis zum Vorverkaufsende bestellt und sich damit zur Zahlung des ausgewiesenen Betrages verpflichtet. Mit Zusendung der Rechnung oder der Tickets nimmt die Veranstalterin das Angebot an. Bei Tickets für Veranstaltungen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht, da es sich bei diesem Onlinekauf in Form von Eintrittskarten angebotenen Dienstleistungen um solche handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbe- tätigungen stattfinden und für die dieser Ver- trag bei der Erbringung einen spezifizierten Termin oder Zeitraum vorsieht (vgl. § 312 g) Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BGB).


3)    Zahlung
Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch die im Onlineshop angegebenen Zahlarten (in der Regel Kreditkarte, Paypal). Je nach Veranstaltung ist auch die Zahlung per SEPA- Lastschriftverfahren möglich. Mit der Ermächtigung zum SEPA-Lastschriftverfahren ist das mit der Bankleitzahl bezeichnete Kre- ditinstitut unwiderruflich angewiesen, bei Nichteinlösung der SEPA-Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift der Veran- stalterin auf Anforderung hin Namen und Anschrift des Kunden vollständig mitzuteilen, damit die Veranstalterin ihren Anspruch gegen ihn geltend machen kann.


4)    Tickets
Die Tickets werden als pdf-Datei als Anhang oder mit einem Abruflink per E-Mail nach erfolgter Zahlung bereitgestellt. Jedes Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt zur angegebenen Veranstaltung. Der Kunde hat möglichem Missbrauch durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen vorzubeugen. Der Versuch einer Mehrfachnutzung führt zu einem sofortigen Hausverbot. Die Veranstalterin behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

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5)   Getränke-Wertcoupon

Getränke-Wertcoupons sind ausschließlich für Getränke an allen Getränkeständen in der ÖVB-Arena während der Antenne Schlager SIXDAYS BREMEN im jeweils gültigen Veranstaltungsjahr einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Nicht eingelöste Wertgutscheine können bis spätestens 31.1. des Veranstaltungsjahrs umgetauscht werden. Es ist jedoch nicht möglich mehr als 10% der ursprünglich erworbenen Coupons umzutauschen. Bitte legen Sie die entsprechende Rechnung/Quittung vor. Ab 01.02. des Veranstaltungsjahres, für das Sie die Coupons erworben haben, ist ein Umtausch leider nicht mehr möglich. Unabdingbare gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

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Aussteller der Getränke Wertcoupons ist die Event & Sport Nord GmbH, Findorffstraße 101, 28215 Bremen


6)    Verbindlicher Kauf, Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
Es besteht kein Rückgabe- oder Erstattungsrecht für Eintrittskarten, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt. In diesem Fall erhält der Kunde den Eintrittspreis von der Veranstalterin zurückerstattet, wenn der Kunde sein Rückgabe- und Erstattungsverlangen bis spätestens zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin (Beginn) schriftlich oder per E-Mail (info@sixdays.de) unter Nennung seiner vollständigen Bankverbindung gegenüber der Veranstalterin geltend macht. Erstattungen in bar sind nicht möglich.

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Bei dem Verkauf von Tickets besteht auch für Verbraucher gem. § 13 BGB („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen    beruflichen    Tätigkeit zugerechnet werden können“) aufgrund § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gem.
§ 355 BGB.

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7)    Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsverlegung
Für den Fall, dass eine Veranstaltung ausfällt, ist der Kunde berechtigt, sich die Teilnahme- gebühr bis zu 2 Wochen nach dem Ausfall erstatten zu lassen. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. die Rückerstattung der Reise- oder Hotelkosten sind ausgeschlossen. Eine räumliche Verlegung der Veranstaltung inner- halb Bremens berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, ebenso veränderte Anfangszeiten, insofern sie innerhalb des angekündigten Veranstaltungszeitraums liegen. Wird die Veranstaltung darüber hinaus räumlich oder zeitlich verlegt, kann der Kunde innerhalb von
2 Wochen zurücktreten und bekommt die Teilnahmegebühren erstattet.
Besetzungs- und Programmänderungen, soweit sie nicht den Charakter der Veranstaltung grundlegend verändern, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.


8)    Haftung und Schadenersatz
Eine Haftung der Veranstalterin kommt nur nach den Grundsätzen einer Eigenhaftung des Vertreters in Betracht.


9)    Datenschutz und Datenverarbeitung Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der ESN GmbH sind unter https://www.sixdays.de/datenschutz zu entnehmen.


10)    Bildmaterial- und Tonrechte
Im Rahmen der Veranstaltung werden durch die Veranstalterin oder durch Dritte im Auftrag der Veranstalterin oder mit dem Einverständnis der Veranstalterin Bild- und Tonaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, von Messe-/ Kongressteilnehmenden, Ständen und ausgestellten Exponaten hergestellt. Die Aufnahmen werden unter Berücksichtigung des Kunsturhebergesetzes (Recht am eigenen Bild) unentgeltlich in Medienveröffentlichungen und für die Eigenwerbung des Veranstalters verwendet. Sollten Sie dies nicht wünschen, sprechen Sie bitte die Fotografen oder unser Team an den Ein- und Ausgängen an. Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren info@sixdays.de. 


11)    Rechtsgrundlage
Tritt ein Dritter als Ersatzteilnehmender in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmende gemeinsam der Veranstalterin gegenüber als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag sowie für die Umbuchungs- gebühren. Buchungsgrundlage sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen für Teilnehmende und ggf. Ausstellende der gebuchten Veranstaltung. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.


12)    Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte aus dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort, unabhängig vom tatsächlichen Veranstaltungsort, für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten Bremen.

 

Bremen, 2025
 

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